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Anmeldung, Aufrechterhaltung und Realisierung von Schutzrechten
Mit der Richtlinie Patentförderung fördert das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt das erfinderische Schaffen im Lande. Mit der Bekanntmachung dieser Richtlinie ist eine Förderung von DE-Stammanmeldungen, von EP- und PCT-Nachanmeldungen sowie von Funktionsnachweisen patentierter Erfindungen zu einem Fördersatz von bis zu 70 % möglich.
Antragsteller können die Richtlinie sowie die entsprechenden Antragsformulare von der Website der Investionsbank Sachsen-Anhalt herunterladen. Die Anträge sind dann beim Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt, der ESA GmbH, Bruno-Wille-Str. 9 in 39108 Magdeburg einzureichen.